24 STUNDEN SOFORT-HILFE: 09092 8400 - 0160 1535 216
- Tritt der Trauerfall zu Hause ein, so ist als erstes ein Arzt, möglichst der Hausarzt oder der diensthabende Notarzt  zu verständigen. Dieser stellt eine Todesbescheinigung aus. - In Krankenhäusern, Senioren- oder Pflegeheimen oder bei einem Unfalltod wird die Ausstellung der Todesbescheinigung durch das Pflegepersonal bzw. den Notarzt veranlasst. - Setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir besprechen dann das weitere Vorgehen und stehen Ihnen hilfreich zur Seite. Um für Sie die Sterbeurkunden ausstellen lassen zu können, benötigen wir folgende Unterlagen: - bei Ledigen: Geburtsurkunde der/des Verstorbenen - bei Verheirateten: Heiratsurkunde oder Familienstammbuch - bei Geschiedenen: Heiratsurkunde oder Familienstammbuch und das Scheidungsurteil - bei Verwitweten: Heiratsurkunde oder Familienstammbuch und die Sterbeurkunde des vorher verstorbenen Ehepartners Sollten Papiere und Urkunden - aus welchen Gründen auch immer - nicht zur Verfügung stehen, so können wir Ihnen gerne bei der Beschaffung behilflich sein. Was Sie außerdem bereithalten sollten: - Kleidung für den Verstorbenen (falls vorhanden) - evtl. ein Foto für Sterbebilder, Zeitungsanzeigen oder für die Anfertigung einer Vergrößerung für die Trauerfeierlichkeiten  
WAS IST IM TRAUERFALL ZU TUN
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- Tritt der Trauerfall zu Hause ein, so ist als erstes ein Arzt, möglichst der Hausarzt oder der diensthabende Notarzt  zu verständigen. Dieser stellt eine Todesbescheinigung aus. - In Krankenhäusern, Senioren- oder Pflegeheimen oder bei einem Unfalltod wird die Ausstellung der Todesbescheinigung durch das Pflegepersonal bzw. den Notarzt veranlasst. - Setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir besprechen dann das weitere Vorgehen und stehen Ihnen hilfreich zur Seite. Um für Sie die Sterbeurkunden ausstellen lassen zu können, benötigen wir folgende Unterlagen: - bei Ledigen: Geburtsurkunde der/des Verstorbenen - bei Verheirateten: Heiratsurkunde oder Familienstammbuch - bei Geschiedenen: Heiratsurkunde oder Familienstammbuch und das Scheidungsurteil - bei Verwitweten: Heiratsurkunde oder Familienstammbuch und die Sterbeurkunde des vorher verstorbenen Ehepartners Sollten Papiere und Urkunden - aus welchen Gründen auch immer - nicht zur Verfügung stehen, so können wir Ihnen gerne bei der Beschaffung behilflich sein. Was Sie außerdem bereithalten sollten: - Kleidung für den Verstorbenen (falls vorhanden) - evtl. ein Foto für Sterbebilder, Zeitungsanzeigen oder für die Anfertigung einer Vergrößerung für die Trauerfeierlichkeiten  
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